Obst und Gemüse, das den Handelsvorgaben nicht entspricht, wird den Erzeugerbetrieben in der Regel nicht abgenommen. Im besten Fall wird es zu Saft weiterverarbeitet oder verfüttert, häufig aber untergepflügt oder anderweitig entsorgt. Verzichtet der Handel auf diese Vorgaben, profitieren neben der Umwelt auch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Erzeugerbetriebe.
Ohne Blattschmuck von Kohlrabi und Co. bleibt das Gemüse länger frisch, weil über die Blätter kein Wasser mehr verdunsten kann. Wird unterschiedlich großes Obst und Gemüse angeboten, können Verbraucher besser nach Bedarf einkaufen und Lebensmittelabfällen im Haushalt vorbeugen. Erzeugerbetriebe können ihren Einsatz an Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren und einen größeren Anteil ihrer Produkte an den Handel verkaufen. Dies zeigt das UBA in seiner Veröffentlichung „Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima“, in der es zusammen mit Expertinnen und Experten Lösungsvorschläge entwickelt hat. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die gesetzlichen Vorgaben reichen aus für hochwertige Lebensmittel. Der Handel muss hier nicht noch unnötig nachlegen. Damit die Umwelt beim Obst- und Gemüseanbau weniger belastet wird, müssen alle aktiv werden – auch der Handel.“